Räumungen in der ganzen Schweiz · Festpreis · Kostenlose Besichtigung
Für Firmen

Büro- und Geschäftsräumung.

Wenn ein Büro, ein Laden oder eine Werkstatt schliesst, zählt vor allem eines: der Übergabetermin.

  • Büromobiliar, IT und Archive
  • Ladeneinrichtungen und Werkstätten
  • Ausserhalb der Betriebszeiten möglich
  • Datenschutzgerechte Aktenvernichtung
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Kurz erklärt: Bei einer Geschäftsräumung werden Mobiliar, Technik, Lagerbestände, Ladeneinrichtungen und Werkstattinventar entfernt, verwertet oder entsorgt. Akten und Datenträger werden auf Wunsch datenschutzgerecht vernichtet. Die Ausführung erfolgt häufig abends, nachts oder am Wochenende, damit der Betrieb weiterlaufen kann.

Der Termin bestimmt alles

Bei einer Geschäftsräumung steht meist ein Übergabedatum fest, an dem der Vermieter die Fläche zurücknimmt. Danach richtet sich alles: Anzahl Leute, Fahrzeuge, ob nachts gearbeitet wird und in welcher Reihenfolge geräumt wird. Wir planen deshalb rückwärts vom Abnahmetermin und nicht vorwärts vom Auftragseingang.

Akten und Datenträger

Personalakten, Kundendaten, Buchhaltungsunterlagen, Festplatten und Datenträger dürfen nicht im Sperrgut landen. Wir führen sie einer datenschutzgerechten Vernichtung zu und weisen das separat aus. Für die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen sind Sie verantwortlich, wir entsorgen ausschliesslich, was Sie ausdrücklich freigeben. Auf Wunsch erhalten Sie eine Bestätigung der Vernichtung für Ihre Unterlagen.

Was regelmässig verwertbar ist

  • Büromobiliar in gutem Zustand, besonders höhenverstellbare Tische und Bürostühle bekannter Marken
  • Ladeneinrichtungen, Regalsysteme, Theken und Kühlgeräte
  • Werkstattmaschinen, Werkbänke und Werkzeug
  • IT-Hardware, sofern nicht zu alt, nach Löschung der Datenträger
  • Gastronomieausstattung wie Kühlschränke, Öfen und Geschirr

Der Anrechnungsbetrag ist bei Geschäftsräumungen oft höher als bei Privathaushalten, weil professionelle Ausstattung länger nachgefragt bleibt.

Räumung im laufenden Betrieb

Wird nur ein Teil der Fläche geräumt, während nebenan weitergearbeitet wird, planen wir abschnittsweise. Fluchtwege bleiben frei, Lärm wird auf abgesprochene Zeitfenster gelegt und die Anlieferung so getaktet, dass Kunden und Mitarbeitende nicht behindert werden.

Für Konkurs- und Liquidationsfälle

Bei Liquidationen arbeiten wir mit den Beauftragten zusammen, dokumentieren die Räumung und halten fest, was verwertet und was entsorgt wurde. Wir beginnen erst nach schriftlicher Freigabe durch die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Fragen zu Büro- & Geschäftsräumung

Arbeiten Sie ausserhalb der Betriebszeiten?
Ja, abends, nachts und am Wochenende, wenn der Betrieb weiterlaufen muss.
Vernichten Sie Akten datenschutzgerecht?
Ja, separat ausgewiesen und auf Wunsch mit Bestätigung. Freigegeben werden die Unterlagen von Ihnen.
Räumen Sie auch Ladeneinrichtungen?
Ja, ebenso Werkstätten, Lager, Archive und Gastronomiebetriebe.
Wird Büromobiliar angerechnet?
Ja, gut erhaltenes Mobiliar hat oft einen erheblichen Wert.
Können Sie im laufenden Betrieb räumen?
Ja, abschnittsweise und mit abgestimmten Zeitfenstern.
Arbeiten Sie bei Liquidationen mit?
Ja, nach schriftlicher Freigabe der zuständigen Stelle und mit Dokumentation.
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