Räumungen in der ganzen Schweiz · Festpreis · Kostenlose Besichtigung
Mit Rücksicht

Wohnungsauflösung diskret und vollständig.

Hinter einer Auflösung steht selten ein Umzug, meistens ein Abschied. Das bestimmt, wie wir arbeiten.

  • Diskret, ohne Aufsehen im Haus
  • Dokumente und Andenken werden gesichert
  • Termin nach dem Abnahmedatum ausgerichtet
  • Abrechnung mit Verwaltung oder Erbengemeinschaft
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Kurz erklärt: Eine Wohnungsauflösung ist die vollständige Auflösung eines Haushalts, meist nach einem Todesfall, bei einem Eintritt ins Pflegeheim oder nach einer Trennung. Sie umfasst Sichtung, Räumung, getrennte Entsorgung sowie die besenreine Übergabe und wird zeitlich auf den Termin der Wohnungsabnahme ausgerichtet.

Was in dieser Situation zählt

Nicht die Geschwindigkeit, sondern die Sorgfalt. Wir gehen jede Wohnung durch, bevor etwas auf den Wagen kommt, und legen zur Seite, was persönlich ist: Ausweise, Verträge, Policen, Korrespondenz, Fotoalben, Briefe, Tagebücher und Andenken aus dem Familienbesitz. Diese Sachen erhalten Sie bei der Übergabe, unabhängig davon, ob Sie vor Ort waren oder nicht.

Wir haben in solchen Wohnungen schon Dinge gefunden, von denen Angehörige nichts wussten: Feldpostbriefe, Auszeichnungen, Fotografien aus der Kindheit der Eltern. Das ist genau der Grund, warum eine Auflösung nicht einfach ein Räumauftrag ist.

Die Frist zur Wohnungsabnahme

Nach einem Todesfall läuft der Mietvertrag weiter und muss ordentlich gekündigt werden. Damit steht ein festes Abnahmedatum im Raum, und genau darauf richten wir den Räumungstermin aus. Auf Wunsch übernehmen wir Räumung und Endreinigung zusammen, damit die Abnahme in einem Zug erfolgen kann und niemand zwischen zwei Firmen vermitteln muss.

Wird es knapp, sagen Sie es uns bitte gleich am Telefon. Wir richten solche Aufträge mit Priorität ein, weil eine verpasste Abnahme eine weitere Monatsmiete kostet.

Erbengemeinschaften und mehrere Beteiligte

Sind mehrere Personen erbberechtigt, halten wir vor der Räumung schriftlich fest, was mitgenommen wird, was zurückbehalten bleibt und was angerechnet wird. Das erspart Diskussionen im Nachhinein und ist für alle Beteiligten nachvollziehbar. Ist ein Willensvollstrecker oder eine Behörde eingesetzt, arbeiten wir nach dessen Vorgaben und dokumentieren die Räumung entsprechend.

Beim Eintritt ins Pflegeheim

Hier ist die Situation anders als nach einem Todesfall: Die Person lebt, und meist soll ein Teil des Hausrats ins Heimzimmer mitgenommen werden. Wir gehen deshalb vorher gemeinsam durch die Wohnung und markieren, was bleibt. Auf Wunsch transportieren wir diese Stücke direkt ins Heim, bevor der Rest geräumt wird.

Diskretion im Haus

In einem Mehrfamilienhaus bekommt die ganze Nachbarschaft mit, wenn geräumt wird. Wir arbeiten deshalb ohne unnötigen Lärm, halten das Treppenhaus frei und sauber und stellen den Wagen so, dass niemand blockiert wird. Auf Wunsch informieren wir die Verwaltung vorab über den Termin.

Häufige Fragen

Fragen zu Wohnungsauflösung

Müssen wir bei der Auflösung dabei sein?
Nein, wir räumen selber, damit nicht noch mehr auf Sie zukommt. Persönliche Dokumente und Andenken erhalten Sie nach Abschluss.
Können Sie direkt mit der Verwaltung abrechnen?
Ja, Offerte und Rechnung stellen wir auf Wunsch an die Verwaltung oder die Erbengemeinschaft.
Wie schnell können Sie räumen?
Meist innert weniger Tage. Bei knapper Abnahmefrist behandeln wir den Auftrag mit Priorität.
Was passiert mit Dokumenten?
Sie werden gesichert und übergeben, nicht entsorgt.
Können einzelne Möbel ins Pflegeheim gebracht werden?
Ja, das planen wir mit ein und transportieren die gewünschten Stücke vorab.
Arbeiten Sie mit Willensvollstreckern zusammen?
Ja, nach deren Vorgaben und mit entsprechender Dokumentation.
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